Allgemeine Geschäftsbedingungen 

                        .von..                         

Abenteuer Natur Pur Last Chance.e.V.

 

                        

              

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  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf Grundlage ihrer Verwendung und in Kenntnis des Kunden Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen 

Abenteuer Natur Pur Last Chance e.V.

Outdoor- & Teamtrainings, Freizeiten, Erlebnispädagogik, Förderung der Jugendhilfe und Bildung

Im Alten Ziel 1   

79853 Lenzkirch- Kappel, 

im folgenden kurz : Natur Pur und dem Kunden.

Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden dann nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde schriftlich der Verwendung der AGB von Natur Pur widerspricht, seine eigenen AGB Natur Pur zur Kenntnis bringt und Natur Pur diese ausdrücklich anerkennt. Für die von Natur Pur angebotenen oder vermittelten Reisen gelten gesonderte Bedingungen, auf die ausdrücklich verwiesen wird.

 

1. Vertragsabschluß und Leistungsänderung

Verträge zwischen Natur Pur und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Natur Pur zustande.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung Natur Purs und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von Natur Pur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigt. Natur Pur verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Auch wenn unsere Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber unserem Kunden.

 

2. Fälligkeit von Zahlungen

Die von dem Kunden geschuldete Zahlung ist unverzüglich mit Übersendung der Rechnung fällig. Natur Pur ist berechtigt, folgende Vorauszahlungen zu verlangen, die nach Aufforderung sofort fällig sind:

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung über 35 % der zu erwartenden Gesamtkosten zu leisten.

Der Restbetrag ist fällig vier Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Inanspruchnahme unserer Leistungen. Bei Ferienfreizeiten wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

 

3. Kündigung durch den Kunden

Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen vereinbart:

bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 20 %

bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 25 %

bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40 %

bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %

        danach oder bei Nichtantritt: 80 %

Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen, der Beginn von Reisen sowie generell der Tag, an dem Natur Pur seinerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und eines pauschalierten entgangenen Gewinnes von 20% ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.

 

4. Haftung

Die Haftung von Natur Pur gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Natur Pur herbeigeführt wurde.

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen Natur Pur und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von Natur Pur grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Bucht ein Unternehmen bei Natur Pur pauschal und gibt die gebuchten Teilnehmerplätze an Dritte weiter, gilt folgende Regelung: Das Unternehmen verpflichtet sich, den Haftungsausschluss mit dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Natur Pur, auch mit den einzelnen Teilnehmern der Veranstaltung vertraglich zu vereinbaren.

Sollte dies unterlassen werden, so verpflichtet sich das Unternehmen, Natur Pur von allen Ersatzansprüchen der Teilnehmer freizuhalten. Die Freistellung hat in dem Umfang zu erfolgen, wie Natur Pur stehen würde, wenn ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen den Haftungsausschluss regeln würden. Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträger gelten auch zu unseren Gunsten.

Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung gelten für unsere Haftung vorrangig die IATA-Bestimmungen, das Warschauer Abkommen, das Abkommen von Guadalajara sowie die Beförderungsbedingungen des jeweils eingesetzten Luftbeförderungsunternehmens, und zwar in der angegebenen Reihenfolge.

Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o. ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Flusssperrungen aus Wassermangel, Felssperrungen und andere Geländesperrungen hinzu zuzählen. Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.

 

5. Rücktritt durch Natur Pur

Bis 8 Tage vor Vertragsbeginn kann Natur Pur vom Vertrag zurücktreten, wenn eine eventuell in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, Natur Pur die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung für Natur Pur nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermöglichen ist. Der Rücktritt durch Natur Pur hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf die Absendung der Rücktrittserklärung an.

Natur Pur steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder anderer Kunden liegt.

Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen Sonderleistungen erforderlich, hat uns der Kunde die entsprechenden Mehrkosten neben einem eventuell entgangenen Gewinn zu ersetzen.

Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist Natur Pur berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern, ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.

Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen handelt.

Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Natur Pur begeht, ist er verpflichtet dies unter Angaben von Gründen Natur Pur unverzüglich mitzuteilen.

Natur Pur hat von dem Kunden von eventuell anfallenden Nutzungsentschädigungen für Darbietungen jeder Art (z.B. GEMA-Gebühren) freigestellt zu werden

 

6. Verkauf und Verleih von Waren

Soweit Natur Pur Waren verkauft, verleast oder verleiht, bleibt er bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentümer. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren ohne Zustimmung von Natur Pur durch Dritte nutzen zulassen. Soweit Natur Pur Waren jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche von Natur Pur ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zulegen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Die Rücktrittspauschalen aus Absatz 3 gelten auch für Leistungen von Natur Pur im Rahmen des Verleihs von Waren.

 

7. Direktgeschäfte mit unseren Leistungsträgern

Soweit Natur Pur als Vermittler und Agentur für Dienstleistungen, künstlerische Darbietungen usw. tätig ist, ist es den jeweiligen Kunden untersagt, die von Natur Pur hergestellten Geschäftskontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Natur Pur so zu stellen, als wäre sie als Vermittler aufgetreten.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Natur Pur von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen

 

8. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheits-Bestimmungen

Für die Einhaltung eventuell für die Vertragsdurchführung notwendiger Pass-, Visums-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich. Natur Pur berät den Kunden hierbei.

 

9. Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Unser Leistungspaket ist unser geistiges Eigentum. Unser Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren

  •  unsere Leistungen nicht zu kopieren

  •  nicht mit unseren Leistungsträgern ohne unsere Zustimmung in direkte Geschäftsbeziehung zutreten

  • unsere dem Leistungspaket zugrunde liegende Idee und die Anschriften unserer Leistungsträger als unser Geheimnis zu wahren.

 

10. Veröffentlichung / Recht am eigenen Bild

Mit der Buchung einer unserer Leistungen, genehmigen sie uns die kostenfreie Nutzung und/oder Überlassung, für Bild-, Ton und Filmaufnahmen, die von Ihnen und/oder Ihren Kindern, gemacht werden, im Rahmen unserer Publikationen und sonstiger öffentlicher Medien. Es bedarf keiner gesonderten Zustimmung für Veröffentlichungen, wie in Zeitung, Jahresbericht, Chronik, Internet-Auftritt, Newsletter, Flyer, Videofilmen, Multimedia-Produktionen, Funk- und Fernsehausstrahlung, sowie anderer Werbemaßnahmen..

Wir verpflichteten uns dafür zu sorgen, dass mögliche negative Auswirkungen für Sie und ihre Angehörigen/ Familie weitgehend ausgeschlossen werden. Sollten sie damit nicht einverstanden sein, bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Untersagung vor einer Leistungsinanspruchnahme.

Wir weisen hiermit besonders Lehrkräfte auf ihre Verpflichtung hin, Eltern von diesem Punkt in Kenntnis zu setzen.

11. Gerichtsstand

Der Kunde kann Abenteuer Natur Pur Last Chance e.V. nur an dessen Sitz verklagen.

 

12. Unwirksamkeit Einzelner

Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von Natur Pur unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.

An Stelle der ungültigen Regelung soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

Lenzkirch-Kappel, Februar 2005

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